Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02   

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OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02 (https://dejure.org/2002,2085)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21.11.2002 - 3 W 179/02 (https://dejure.org/2002,2085)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 21. November 2002 - 3 W 179/02 (https://dejure.org/2002,2085)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Optische Beeinträchtigung durch Glaserker

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Optische Beeinträchtigung durch Glaserker; Nachteilige Veränderung des architektonischen Erscheinungsbilds; Generelle Wahrnehmbarkeit der baulichen Veränderung; Bewußter Ausschluß eines Mitglieds von der Wohnungseigentümerversammlung; Nichtigkeit eines ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Erker ist bauliche Veränderung/ Ausschluss eines Wohnungseigentümers durch Nichteinladung zur WEG-Versammlung führt zur Nichtigkeit des Beschlusses; §§ 14, 22 Abs. 1, 23 Abs. 3 WEG

  • Judicialis

    WEG § 14; ; WEG § 22; ; WEG § 23; ; WEG § 24; ; WEG § 43

  • gaius.legal

    Optische Beeinträchtigung durch Glaserker

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 14 § 22 § 23 § 24 § 43
    Optische Beeinträchtigung durch Glaserker

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Glaserker auf Balkon: Bauliche Veränderung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Optische Beeinträchtigung durch Glaserker?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Glaserker stört Wohnungseigentümer - Spielt es eine Rolle, ob er den Erker von seiner Wohnung aus sieht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 60
  • ZMR 2004, 60
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • OLG Zweibrücken, 09.03.1998 - 3 W 44/98

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
    Sie kann vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. Senat OLGR 1998, 209, 210; BayObLG ZMR 1997, 152, 153; ZWE 2000, 575).

    (1) Geht es um die Veränderung des optischen Gesamteindrucks, ist es im Grundsatz nicht zu beanstanden, wenn anstelle eines Ortstermins für die Beurteilung des Objektes auf zu den Akten gereichte Lichtbilder abgestellt wird (vgl. Senat OLGR 1998, 209, 210; BayObLG NJW-RR 1992, 975; OLG Hamm DWE 1995, 158).

    Vorbau zu einer nicht ganz unerheblichen nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks geführt hat (vgl. Senat OLGR 1998, 209, 210; BayObLG WE 1991, 294, 295).

    Wie der Senat (OLGR 1998, 209, 210) unter Hinweis auf die Rechtsprechung bereits entschieden hat, gelten bei der Gestaltung einer Gebäudefassade strenge Anforderungen.

  • OLG Zweibrücken, 21.09.1999 - 3 W 141/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
    Ein Eingriff in die Substanz des Gemeinschaftseigentums ergibt sich hier bereits aus der Einbeziehung von Balkondecke und Balkonplatte einschließlich der Isolierschicht, die zwingend zum Gemeinschaftseigentum gehören (vgl. BGH NJW-RR 1987, 525, 526; Senat Beschluss vom 21. September 1999, 3 W 141/99, u.a. veröffentlicht OLGR 2000, 131 und FGPrax 1999, 220 m.w.N.).

    Der Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bedarf es vielmehr - auch nach der geänderten Rechtsprechung des Senats - nur, wenn die bauliche Maßnahme zu einer nachteiligen Veränderung des optischen Gesamteindrucks geführt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 21. September 1999, 3 W 141/99 aaO m.w.N. zu Rspr. und Literatur).

    Eine derartige Veränderung der Außenfassade brauchen die davon betroffenen Wohnungseigentümer nicht hinzunehmen (ebenso zu Balkon/Loggiaverglasung BayObLG NJW-RR 1987, 1357, 1358, zuletzt etwa ZWE 2001, 211; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 102, 103; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 3. November 1992, Az. 3 W 56/92, juris; OLG Hamm DWE 1995, 158; zu einem Wintergarten Senat, Beschluss vom 1999 21. September -3 W 141/99 aaO).

  • OLG Düsseldorf, 20.01.1995 - 3 Wx 483/94

    Rundumbalkonverglasung als Eingriff in den Bereich des Gemeinschaftseigentums

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
    Die Veränderung der äußeren Gestalt der Gebäudehälfte durch die Errichtung des fest verbundenen Glaserkers stellt deshalb einen Eingriff in den Bereich des Gemeinschaftseigentums dar (vgl. Senat aaO sowie NJW-RR 1987, 1358; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 102 m.w.N.) Dass die streitgegenständliche Baumaßnahme über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht, bedarf keiner näheren Darlegung.

    Eine derartige Veränderung der Außenfassade brauchen die davon betroffenen Wohnungseigentümer nicht hinzunehmen (ebenso zu Balkon/Loggiaverglasung BayObLG NJW-RR 1987, 1357, 1358, zuletzt etwa ZWE 2001, 211; OLG Düsseldorf FGPrax 1995, 102, 103; Hanseatisches OLG Bremen, Beschluss vom 3. November 1992, Az. 3 W 56/92, juris; OLG Hamm DWE 1995, 158; zu einem Wintergarten Senat, Beschluss vom 1999 21. September -3 W 141/99 aaO).

  • BayObLG, 05.12.1996 - 2Z BR 82/96

    Untersagung der Entnahme von Wasser zu gewerblichen Zwecken aus dem gemeindlichen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
    Sie kann vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. Senat OLGR 1998, 209, 210; BayObLG ZMR 1997, 152, 153; ZWE 2000, 575).

    Anders als bei den vom Bayrischen Obersten Landesgericht (ZMR 1997, 152, 153 und WE 1995, 249) entschiedenen Sachverhalten, fällt hier die Veränderung ins Auge.

  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 97/01

    Auschluss einzelner Eigentümern von der Eigentümerversammlung -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
    Ungeachtet dessen, dass dies nicht den Fortfall des Teilnahmerechts eines Wohnungseigentümers zur Folge hätte (vgl. BayObLG NJW-RR 2002, 1308; Bärmann/Pick/Merle aaO § 24 Rdnr. 38 und 57), sind hinsichtlich der Vornahme einer baulichen Veränderung die Voraussetzungen des § 25 Abs. 5 WEG ersichtlich nicht gegeben.
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
    Hieran hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 (NJW 2000, 3500) nichts geändert, weil insoweit von einer generellen Beschlusszuständigkeit der Eigentümerversammlung auszugehen ist (vgl. BayObLG ZWE 2001, 267, 268; OLG Köln NZM 2001, 293, 294).
  • OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerversammlung; Einberufungsrecht;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
    Ein etwaiger Beschluss ist jedenfalls schon deshalb nichtig und entfaltet keine Rechtswirkung, weil der Beteiligte zu 1) bewusst von der Mitwirkung an der Wohnungseigentümerversammlung ausgeschlossen wurde, indem er hierzu nicht geladen worden ist (vgl. dazu OLG Celle ZWE 2002, 276, 277; Palandt/Bassenge, BGB 61. Aufl. § 24 WEG Rdnr. 5).
  • OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00

    WEG : Genehmigung einer baulichen Veränderung durch unangefochtenen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
    Hieran hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 (NJW 2000, 3500) nichts geändert, weil insoweit von einer generellen Beschlusszuständigkeit der Eigentümerversammlung auszugehen ist (vgl. BayObLG ZWE 2001, 267, 268; OLG Köln NZM 2001, 293, 294).
  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 81/00

    Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
    Hieran hat die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 (NJW 2000, 3500) nichts geändert, weil insoweit von einer generellen Beschlusszuständigkeit der Eigentümerversammlung auszugehen ist (vgl. BayObLG ZWE 2001, 267, 268; OLG Köln NZM 2001, 293, 294).
  • BayObLG, 08.12.1994 - 2Z BR 116/94

    Erfordernis der Einstimmigkeit bei einem Eigentümerbeschluss

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 21.11.2002 - 3 W 179/02
    Wenn aber nicht alle Wohnungseigentümer an der Abstimmung gemäß § 23 Abs. 3 WEG beteiligt werden, kommt ein Beschluss nicht zustande (vgl. BayObLG WuM 1995, 227; BUB aaO § 23 Rdnr. 214; Palandt/Bassenge aaO § 23 Rdnr. 5).
  • BayObLG, 03.06.1987 - BReg. 2 Z 34/87

    Gebäude; Beeinträchtigung; Ästhetischer Gesamteindruck; Verglasung; Balkon;

  • BayObLG, 14.12.2000 - 2Z BR 114/00

    Anspruch auf eine den ursprünglichen Bauplänen entsprechende bauliche Veränderung

  • OLG Bremen, 03.11.1992 - 3 W 56/92

    Verpflichtung zur Beseitigung einer Balkonverkleidung als bauliche Veränderung im

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

  • OLG Köln, 12.01.2000 - 16 Wx 149/99

    WEG; Bauliche Veränderungen

  • OLG Zweibrücken, 11.07.2002 - 3 W 48/02

    Aufgabe von Wohnungs- und Teileigentum durch Verzicht

  • BayObLG, 21.04.1992 - 2Z BR 20/92

    Anfechtung der Genehmigung der Nutzung einer Sondernutzungsfläche durch

  • BGH, 18.12.1986 - VII ZR 305/85

    Rechtskraft eines einer Teilklage stattgebenden Urteils

  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 26/90

    Anspruch auf Unterlassung baulicher Veränderungen wie der Errichtung eines

  • OLG Zweibrücken, 07.07.1987 - 3 W 58/87

    Optische Beeinträchtigung durch Loggia-Verglasung

  • BayObLG, 21.06.1990 - BReg. 1b Z 36/89
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 235/11

    Wohnungseigentümerversammlung: Folgen unterbliebener Einladung eines

    Eine solche bewusste Umgehung des Mitwirkungsrechts komme einem Ausschluss des Wohnungseigentümers an der Mitverwaltung gleich (BayOblG, NZM 2005, 630, 631; OLG Köln, NZM 2004, 793; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 60, 62; OLG Celle, ZWE 2002, 276, 277; Staudinger/Bub, BGB [2005], § 24 WEG Rn. 158; MünchKomm-BGB/Engelhardt, 5. Aufl., § 24 WEG Rn. 17; Timme/Steinmeyer, WEG, § 23 Rn. 133; Riecke in Riecke/Schmid, WEG, 3. Aufl., § 24 Rn. 57; Palandt/Bassenge, BGB, 71. Aufl., § 24 WEG Rn. 14; Weitnauer/Lüke, 9. Aufl., § 23 Rn. 16; Elzer in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 24 Rn. 53; ders., ZWE 2010, 233, 235 f.).
  • LG München I, 18.07.2013 - 36 S 20429/12

    Speicherumbau bedarf der Zustimmung aller Eigentümer!

    Die von § 23 Abs. 3 WEG geforderte Allstimmigkeit stellt eine Rechtsvorschrift dar, auf deren Einhaltung rechtswirksam nicht verzichtet werden kann, so dass ein Beschluss, bei dem es an der Allstimmigkeit fehlt, gemäß § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG nichtig ist (BayObLG ZMR 2002, 138; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 60).
  • OLG Zweibrücken, 02.02.2004 - 3 W 251/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Bauliche Veränderung durch Anbringung einer Markise

    in ZWE 2003, 274, 276, sowie vom 21. November 2002 - 3 W 179/02 -, abgedr.

    in FG-Prax 2003, 60 und OLGR 2003, 168; BayObLG NJW-RR 1996, 266; BayObLG NJW-RR 2003, 952, 953, jeweils m. w. N.).

    Sie kann vom Senat als Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur darauf überprüft werden, ob ihr Ergebnis auf einem Rechtsfehler beruht (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2002 - 3 W 179/02 -, abgedr. in FG-Prax 2003, 60, 61 m. w. N.; BayObLGR 2003, 423 [LS]; BayObLG NJW-RR 2003, 952).

  • OLG Köln, 31.05.2006 - 16 Wx 11/06

    Beleuchtete Reklametafel an Außenfassade einer Wohnungseigentumsanlage als

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Antragsteller angeführten Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 21.11.2002 - 3 W 179/02 (FGPrax 2003, 60), die gerade keine Werbeanlage betrifft, sondern sich auf eine sonstige bauliche Veränderung der Fassade bezieht.
  • BayObLG, 08.12.2004 - 2Z BR 199/04

    Nichtige Beschlussfassung bei vorsätzlichem Verschweigen des Tagungsortes

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt jedoch dann, wenn einzelne Wohnungseigentümer durch Nichteinladung bewusst ausgeschlossen werden (OLG Celle ZWE 2002, 276 = NZM 2002, 458 L.; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60/62).

    Jedenfalls sind solche Beschlüsse nichtig (OLG Celle ZWE 2002, 276; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60/62).

  • OLG Celle, 14.01.2004 - 4 W 221/03

    Beeinträchtigung des Gesamteindrucks einer Wohnanlage durch einen nicht fest mit

    Eine derartige Beeinträchtigung kann auch in einer nachteiligen Veränderung des architektonischen Gesamteindrucks der Wohnanlage bestehen (vgl. BayObLG WuM 1995, 504; OLG Zweibrücken ZMR 2004, 60).
  • OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 275/02

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses

    Dies wird zwar noch nicht bei einer rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung formaler Gestaltungsmöglichkeiten angenommen (vgl. Staudinger/Bub, a.a.O., § 23 WEG Rz. 250; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 126), wohl aber dann, wenn einzelne Wohnungseigentümer durch Nichteinladung bewusst von der Versammlung ausgeschlossen werden sollen; dann sind Eigentümerbeschlüsse nichtig und entfalten keine Rechtswirkungen (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 172; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 24 WEG Rz. 5; OLG Celle ZWE 2002, 132; ZWE 2002, 276; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60).
  • OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04

    Gehörsrüge in Wohnungseigentumssachen

    Schon von daher musste damit gerechnet werden, dass in späteren Instanzen wegen des von dem Amtsgericht festgestellten Pflichtenverstoßes des Beteiligten zu 3. nicht lediglich eine Anfechtbarkeit gefasster Beschlüsse angenommen werden würde, zumal es auch schon vor der Entscheidung des Landgerichts veröffentlichte Rechtsprechung gab, wonach eine bewusste Umgehung von Mitgliedschaftsrechten zur Nichtigkeit gefasster Beschlüsse führt (OLG Celle OLGReport 2001, 219 u. 2002, 78; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60; Senat OLGReport Köln 2004, 68= ZMR 2004, 299 = NZM 2004, 793 mit Anm. Drasdo NJW-Spezial 2004, 340).
  • LG Dortmund, 09.09.2011 - 17 S 206/10

    Anspruch auf Hausgeldzahlungen bzw. Hausgeldvorauszahlungen einer

    Ein derartiger schwerwiegender Eingriff in Mitgliedschaftsrechte ist jedenfalls anzunehmen, wenn ein Wohnungseigentümer durch die unterbliebene Einladung bewusst und vorsätzlich von der Versammlung ausgeschlossen wurde (BGH, BeckRS 2011, 02775; OLG Celle, ZWE 2002, 276; OLG Zweibrücken, ZMR 2004, 60; BayOLG ZWE 2005, 801; Bärmann, a.a.O.).
  • LG Karlsruhe, 23.07.2019 - 11 S 122/18

    Kein Klimagerät auf dem Dach!

    Eine Beeinträchtigung liegt nur dann nicht vor, wenn die vorgenommene Veränderung lediglich aus einer ganz ungewöhnlichen Perspektive, etwa aus der Luft oder von einem für Wohnungseigentümer und Dritte gewöhnlich nicht zugänglichen Ort (etwa Dachfläche) zu erkennen ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.11.2002 - 3 W 179/02, FGPrax 2003; Vandenhouten a.a.O.; BeckOK WEG/Elzer, 36.Ed. 01.02.2019, WEG § 22 Rn. 122).
  • AG Pirmasens, 20.04.2022 - 2 C 127/21

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung unter

  • AG Hagen, 20.09.2010 - 143 C 94/09

    Nichtigkeit von Beschlüssen einer WEG-Gemeinschaft bei vorsätzlicher

  • LG München I, 10.11.2011 - 36 S 4112/11

    Bei Fassadenumgestaltung gilt das Einstimmigkeitsprinzip!

  • LG Hamburg, 30.06.2005 - 318 T 122/04

    Antragsumstellung in zweiter Instanz; Erforderlichkeit der Zustimmung nach § 22

  • OLG Hamm, 18.01.2005 - 15 W 73/04

    Gelegentlich aufgestellter Fahnenmast als bauliche Veränderung? - §§ 14, 22 WEG

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 11.03.2003 - 6 W 16/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7419
OLG Celle, 11.03.2003 - 6 W 16/03 (https://dejure.org/2003,7419)
OLG Celle, Entscheidung vom 11.03.2003 - 6 W 16/03 (https://dejure.org/2003,7419)
OLG Celle, Entscheidung vom 11. März 2003 - 6 W 16/03 (https://dejure.org/2003,7419)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Testierfähigkeit: Nachweis der fehlenden Testierfähigkeit durch ein fachärztliches Gutachten in einem Betreuungsverfahren; Inhalt der Erbfolgeregelung als Indiz für die fehlende Testierfähigkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ausschluss der Testierfähigkeit nach § 2229 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Altersdemenz des Erblassers; Fachärztliches Gutachten in Betreuungsverfahren ; Erstattung 8 Monate nach Testamentserrichtung; Erbeinsetzung familienfremder Person; Indiz für fehlende ...

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Testierfähigkeit nach § 2229 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Altersdemenz des Erblassers; Fachärztliches Gutachten in Betreuungsverfahren ; Erstattung 8 Monate nach Testamentserrichtung; Erbeinsetzung familienfremder Person; Indiz für fehlende ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Testierfähigkeit, Sachverständigengutachten im Betreuungsverfahren

  • Judicialis

    BGB § 2229

  • rechtsportal.de

    BGB § 2229
    Annahme der Testierunfähigkeit im Zeitpunkt der Testamensterrichtung aufgrund eines später erstellten fachärztlichen Gutachtens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuung nach Testamentserstellung - Testierunfähig?

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Gutachten im Betreuungsverfahren rechtfertigt nicht die Annahme der Testierunfähigkeit der Erblasserin

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 05.09.1995 - 20 W 107/94

    Testierfähigkeit - Bestellung eines Betreuers mit dem Aufgabenbereich

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2003 - 6 W 16/03
    Entsprechend dem Grundsatz, dass die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet, ist ein Erblasser dabei so lange als testierfähig anzusehen, als nicht seine Testierunfähigkeit zur vollen Gewissheit des Gerichts nachgewiesen wird (OLG Frankfurt/M. FamRZ 1996, 635; BayOblG FamRZ 1994, 593; Palandt-Edenhofer, BGB, 63. Aufl., § 2229 Rdnr. 11).

    Zunächst folgt schon aus der grundgesetzlich garantierten Testierfreiheit (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG), dass der Erblasser eine Erbeinsetzung nach seinem freien Willen vornehmen kann und hierfür weder vernünftige noch von Dritten nachvollziehbare Gründe erforderlich sind (vgl. OLG Frankfurt/M. FamRZ 1996, 635, 636).

  • OLG Düsseldorf, 06.03.1998 - 7 U 210/95

    Geschäftsfähigkeit - Krankhafte Störung der Geistestätigkeit - Beweislast

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2003 - 6 W 16/03
    Indessen kann bei einer Altersdemenz nur aufgrund des Gesamtverhaltens und des Gesamtbildes der Persönlichkeit zur Zeit der Testamentserrichtung beurteilt werden, ob der Erblasser Inhalt und Reichweite seiner letztwilligen Verfügung noch beurteilen und hiernach handeln konnte (OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1064, 1065; BayOblG FamRZ 1997, 1511, 1512).
  • BayObLG, 28.05.1993 - 1Z BR 7/93

    Erbrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeit eines handschriftlich verfassten

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2003 - 6 W 16/03
    Entsprechend dem Grundsatz, dass die Störung der Geistestätigkeit die Ausnahme bildet, ist ein Erblasser dabei so lange als testierfähig anzusehen, als nicht seine Testierunfähigkeit zur vollen Gewissheit des Gerichts nachgewiesen wird (OLG Frankfurt/M. FamRZ 1996, 635; BayOblG FamRZ 1994, 593; Palandt-Edenhofer, BGB, 63. Aufl., § 2229 Rdnr. 11).
  • BayObLG, 18.03.1997 - 1Z BR 124/96

    Testierfähigkeit des Erblassers bei Altersdemenz

    Auszug aus OLG Celle, 11.03.2003 - 6 W 16/03
    Indessen kann bei einer Altersdemenz nur aufgrund des Gesamtverhaltens und des Gesamtbildes der Persönlichkeit zur Zeit der Testamentserrichtung beurteilt werden, ob der Erblasser Inhalt und Reichweite seiner letztwilligen Verfügung noch beurteilen und hiernach handeln konnte (OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 1064, 1065; BayOblG FamRZ 1997, 1511, 1512).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.01.2003 - 11 W 605/03   

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OLG München, 17.01.2003 - 11 W 605/03 (https://dejure.org/2003,5063)
OLG München, Entscheidung vom 17.01.2003 - 11 W 605/03 (https://dejure.org/2003,5063)
OLG München, Entscheidung vom 17. Januar 2003 - 11 W 605/03 (https://dejure.org/2003,5063)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Weigerung der Festsetzung einer halben Verhandlungsgebühr; Entstehung der Verhandlungsgebühr im Fall des gerichtlichen Vergleichs nach § 278 Abs. 6 Zivilprozessordnung (ZPO)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung bei Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 788
  • MDR 2003, 533
  • FamRZ 2004, 212
  • Rpfleger 2003, 385
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 30.03.2004 - VI ZB 81/03

    Anwaltsgebühren für die einem Vergleichsschluss im schriftlichen Verfahren

    e) Zutreffend hat das Beschwerdegericht auch die Voraussetzungen des § 35 BRAGO im vorliegenden Fall verneint, weil es zur Beschlußfassung nach § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO nach dem gesetzlichen Leitbild gerade keiner mündlichen Verhandlung bedarf und es sich hierbei auch nicht um eine gerichtliche Entscheidung handelt (vgl. OLG München, JurBüro 2003, 248 f.; OLG Schleswig, JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 467; a.A. Enders, JurBüro 2003, 1; Buchmüller, AnwBl. 2004, 88).
  • OLG Düsseldorf, 21.07.2005 - 10 WF 11/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehung einer Terminsgebühr

    Der Feststellungsbeschluss des Gerichts dient lediglich der Protokollierung (vgl. auch OLG München MDR 2003, 533; OLG Stuttgart JurBüro 2004, 80; OLG Koblenz JurBüro 2003, 467) und bewirkt, dass der Vergleich - wie ein in der mündlichen Verhandlung geschlossener Vergleich - zum Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO wird (vgl. Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl., § 278 Rn. 25).
  • OLG Celle, 19.04.2004 - 8 W 129/04

    Anfallen einer Erörterungsgebühr der Rechtspflegers in den Fällen des Abschlusses

    Tatsächlich fällt in den Fällen des Abschlusses eines Vergleichs nach § 278 Abs. 6 ZPO indessen keine Erörterungsgebühr an (so auch OLG Koblenz NJW-RR 2004, 66; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; Beschluss des OLG Celle vom 18. Februar 2004 - 16 U 78/03 - Schneider AGS 2003, 196, 197) [OLG München 17.01.2003 - 11 W 605/03] .

    Ebenso offen bleiben kann die weitere Frage, ob beim Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO eine Verhandlungsgebühr nach § 31 Abs. 1 Ziff. 2, § 35 BRAGO anfällt, was von der überwiegenden Ansicht verneint wird (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 66; OLG München NJW-RR 2003, 788 [OLG München 17.01.2003 - 11 W 605/03] ; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; Beschluss des OLG Celle vom 18. Februar 2004 - 16 U 78/03 - LG Aachen AGS 2003, 398 [LG Aachen 27.05.2003 - 5 T 102/03] ; Schneider AGS 2003, 196, 197 [OLG München 17.01.2003 - 11 W 605/03] ; Zöller, a.a.O.; a.A. LG Heilbronn AGS 2003, 538 [LG Heilbronn 05.09.2002 - 7 O 14/02] ; AG Saarburg JurBüro 2003, 301; Enders JurBüro 2003, 1; Mock AGS 2003, 397, 398) [OLG Koblenz 10.07.2003 - 14 W 446/03] .

  • OLG Stuttgart, 20.05.2003 - 8 W 130/03

    Rechtsanwaltsgebühr: Fiktive Verhandlungsgebühr bei schriftlicher Annahme eines

    Nachdem sich der Senat bereits durch Beschluss vom 11.03.2003 (8 W 87/03) in einer unveröffentlichten Entscheidung für die Unanwendbarkeit von § 35 BRAGO auf den nach § 278 Abs. 6 ZPO festgestellten Vergleich ausgesprochen hatte, hält er nach erneuter Überprüfung an dieser Auffassung fest (ebenso OLG München MDR 2003, 533).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2004 - 12 W 5/04

    Rechtsanwaltskosten: Verhandlungsgebühr bei gerichtlicher Feststellung des

    Die Rechtspflegerin hat die Festsetzung einer Verhandlungsgebühr nach §§ 31 Abs. 1 Nr. 2, 35 BRAGO zu Recht abgelehnt (so auch OLG Koblenz, 14 W 411/03 in AGS 2003, 350; OLG München, 11 W 605/03 in AGS 2003, 248-249; OLG Schleswig, 9 W 13/03, AGS 2003, 247 ­ alle zit. n. JURIS, Zöller-Greger, ZPO, 24. Aufl., § 278 RN.
  • OLG Frankfurt, 02.12.2004 - 12 W 207/04

    Rechtsanwaltskosten: Gerichtlicher Vergleich nach außergerichtlichen

    Der das Zustandekommen des Vergleichs feststellende Beschluss ist keine Entscheidung des Gerichts, sondern er ersetzt lediglich die gerichtliche Protokollierung, wie sich aus § 278 Abs. 6 S. 3 ZPO ergibt (OLG München, NJW-RR 2003, 788; Schleswig-Holsteinisches OLG, JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 467 und S. 533).
  • OLG Celle, 18.02.2004 - 16 U 78/03

    Geltendmachung einer Verhandlungs- und Erörterungsgebühr bei Vergleichsabschluss

    Überwiegend wird jedoch angenommen, dass in derartigen Fällen keine Verhandlungsgebühr entsteht (OLG München NJW-RR 2003, 788; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; ebenso Zöller/Greger a. a. O.).
  • OLG Bamberg, 01.09.2003 - 2 WF 133/03

    Verhandlungsgebühr bei Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO ?

    Der Beschluss des Gerichts, mit dem das Zustandekommen und der Inhalt des im schriftlichen Verfahren geschlossenen, Vergleichs festgestellt wird (§ 278 Abs. 6 S. 2 ZPO) ersetzt lediglich die Protokollierung in der mündlichen Verhandlung, stellt aber keine Endentscheidung dar (OLG München, JurBüro 2003, 248 f. m.w.N.; Schleswig-Holsteinisches OLG JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz Beschluss vom 10.7.2003 Az. 14 W 446/03 und vom 20.6.2003 Az. 14 W 411/03. Eine analoge Anwendung des § 35 BRAGO für einen Vergleich gemäß § 278 Abs. 6 ZPO, wie dies in der Literatur vorgeschlagen wird (Endres JurBüro 2003, 1 ff.) kommt wegen des klaren Wortlauts und auch deswegen nicht in Betracht, weil die Neuregelung des § 278 Abs. 6 ZPO den Abschluss eines Vergleichs insbesondere für vom Prozessgericht räumlich weit entfernt lebende Parteien und Rechtsanwälte erleichtern sollte.
  • OLG Koblenz, 10.07.2003 - 14 W 446/03

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erörterungsgebühr

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  • OLG Saarbrücken, 13.05.2005 - 2 W 127/05

    Kostenerstattung - Gebühren des Rechtsanwalts gemäß § 35 BRAGO bei Vergleich nach

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, MDR 2004, 965) und des Senats (Senatsbeschluss vom 5. November 2004 - 2 W 206/04-32) liegen die Voraussetzungen des § 35 BRAGO bei einem Vergleichsabschluss nach § 278 Abs. 6 ZPO - wie hier - nicht vor, weil es zur Beschlussfassung nach § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO nach dem gesetzlichen Leitbild gerade keiner mündlichen Verhandlung bedarf und es sich hierbei auch nicht um eine gerichtliche Entscheidung handelt (vgl. auch OLG Frankfurt, JurBüro 2005, 86; OLGR Zweibrücken 2004, 670; OLGR Celle 2004, 257; OLG München, JurBüro 2003, 248; OLG Schleswig, JurBüro 2003, 301; OLG Koblenz, JurBüro 2003, 467).
  • OLG Zweibrücken, 30.07.2004 - 4 W 91/04

    Anwaltsvergütung: Entstehung einer Erörterungs- oder Verhandlungsgebühr bei einem

  • OLG Koblenz, 20.06.2003 - 14 W 411/03

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erörterungsgebühr bei Vergleichsfeststellung

  • LG Stuttgart, 27.01.2005 - 10 T 14/05

    Geltendmachung und Feststellung der Unwirksamkeit eines im schriftlichen

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.02.2003 - 4 UF 109/02   

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https://dejure.org/2003,5555
OLG Köln, 18.02.2003 - 4 UF 109/02 (https://dejure.org/2003,5555)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.02.2003 - 4 UF 109/02 (https://dejure.org/2003,5555)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 4 UF 109/02 (https://dejure.org/2003,5555)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Verwirkung des Ehegattenunterhalts aufgrund einer neuen festen sozialen Bindung und Anrechnung von Einkünften aus Nebentätigkeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verwirkung des Unterhalts bei ehegleichem Verhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2692 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 938
 
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 18.12.2002 - 2 W 29/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13014
OLG Düsseldorf, 18.12.2002 - 2 W 29/02 (https://dejure.org/2002,13014)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2002 - 2 W 29/02 (https://dejure.org/2002,13014)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 2 W 29/02 (https://dejure.org/2002,13014)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 2; PatG § 143 Abs. 5
    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Entstehung der Verhandlungsgebühr

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - O 65/01
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2002 - 2 W 29/02

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 416 (Ls.)
  • GRUR-RR 2003, 125
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Dresden, 25.04.2005 - 10 W 300/05

    Umfang der Erstattungsfähigkeit von Kosten eines Patentanwalts - zeitlicher

    Die gesetzliche Neuregelung entfaltet in diesen Fällen nämlich eine sog. unechte Rückwirkung (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18. Dezember 2002 - 2 W 29/02, OLGR 2003, S. 168 ff, sowie Larenz, a.a.O., S. 424, 425), in dem sie die Parameter eines laufenden Verfahrens verändert und im Gegensatz zur früheren Rechtslage eine uneingeschränkte Erstattung der Gebühren eines Patentanwalts erlaubt.

    bb) Nach anderer Ansicht beweist der Umstand, daß sich im Gesetz zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums vom 13. Dezember 2001 keine Übergangsregelung findet und auch die Gesetzesmaterialien keinen Aufschluß darüber geben, wie in solchen, am 1. Januar 2002 bereits anhängigen Rechtsstreitigkeiten verfahren werden soll, gerade die Lückenhaftigkeit des Gesetzes (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18. Dezember 2002 - 2 W 29/02, OLGR 2003, S. 168 ff, 170 sowie anscheinend auch der 3. Senat des Bundespatentgerichts, Beschluß vom 12.11.2002 - 3 ZA (pat) 44/02 zu 3 Ni 11/01 (EU); der Inhalt dieses Beschlusses ist in der Entscheidung des 2. Senates des BPatG vom 15. Mai 2003, a.a.O., wiedergegeben).

    Denn schon seit 1936 waren Gebühren eines Patentanwalts nur noch begrenzt erstattungsfähig (vgl. die Nachweise bei OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18. Dezember 2002, a.a.O.), so daß ein berechtigtes Vertrauen der Parteien eines Patentverletzungsverfahrens auf eine Fortgeltung der gesetzlichen Regelung bestand.

    Dem Schutz dieses Vertrauens entspricht es, bei der Frage der Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltsgebühren auf den Zeitpunkt der Einleitung des Erkenntnisverfahrens abzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 18. Dezember 2002, a.a.O., S. 170).

  • BGH, 18.05.2006 - I ZB 57/05

    Erstattung von Patentanwaltskosten

    Der neuen Regelung käme ansonsten für Altverfahren eine unechte Rückwirkung zu (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 125, 126; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 6. Aufl., § 143 Rdn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 08.12.2004 - 2 W 43/04

    Ausgestaltung der kostenrechtlichen Bemessung der Gebühr eines Patentanwalts;

    Wie der Senat in seinem den Parteien bekannten Beschluss vom 18. Dezember 2002 (GRUR-RR 2003, 125 f. = Mitt. 2003, 339), auf den zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, im einzelnen dargelegt hat, sind Kosten, die auf der Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache beruhen und über eine Gebühr in Höhe einer Rechtsanwaltsgebühr nebst Auslagen hinausgehen, nur dann zu erstatten, wenn die Instanz, in der diese Kosten entstanden sind, erst nach dem Inkrafttreten der Neufassung des § 143 Abs. 5 PatG, also nach dem 1. Januar 2002 begonnen hat.
  • BPatG, 20.06.2005 - 3 Ni 8/99
    2002, 563; dagegen aber OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 125).
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